KomGaTec Nommsen in Kooperation mit REBO Motorgeräte

Fachhändler für kommunale und gartentechnische Geräte 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KomGaTec Nommsen GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle unsere zukünftigen Angebote und
Rechtsgeschäfte über Lieferung von Waren mit natürlichen Personen, juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personen des öffentlichen Rechts oder einer öffentlich-rechtlichen Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen werden vom Käufer mit dem Vertragsschluss, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung, anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1.3. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Vertrages nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären.

1.4. Ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten die Garantie-Richtlinien in jeweils neuester Ausgabe.

2. Angebote/Bestellungen

2.1. Unsere Angebote in Prospekten usw. sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Unsere Angaben und Beschreibungen in Prospekten usw. sind bezüglich der Beschaffenheit und Eigenschaften von Waren unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir 14 Tage ab dem Datum der Angebotserstellung gebunden. Bestellungen des Käufers sind 14 Tage bindend.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, wird eine solche nicht versandt, mit Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung.

2.3. Wir sind berechtigt, während der Lieferzeit ohne vorherige Ankündigung produktionsbedingte Änderungen an der Ware vorzunehmen, sofern diese nicht eine für den Käufer unzumutbare Änderung beinhalten. Ferner sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2.4. Wir erstellen gerne einen Kostenvoranschlag über eine Reparatur Ihrer Geräte  für eine Kostenpauschale von 30,00€. Im Falle einer von uns durchgeführten Reparatur ist dieser  Betrag im Reparaturpreis enthalten. Bei Neukauf wird dieser Aufwand gutgeschrieben.

3. Lieferung/Gefahrtragung/Lieferfristen

3.1. Die Lieferung erfolgt ab Bredstedt. Die Lieferung per Nachnahme bleibt vorbehalten

3.2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Rechnung maßgeblich. Die Feststellung der für die Rechnung maßgeblichen Mengen erfolgt in dem nach 3.1 zuständigen Absendungsort, es sei denn, eine Lieferung wird von uns vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erbracht.

3.3. Die Leistungsgefahr geht auch bei Teillieferungen auf den Käufer über, sobald die Ware von uns an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch bei von uns selbst ausgeführten Transporten. Bei einem Bestellwert unter 1.500,-- € (netto) erfolgt die Lieferung unfrei, bei einem höheren Bestellwert tragen wir die Versandkosten.

3.4. Lieferfristen sind besonders zu vereinbaren. Lieferfristen in Angeboten sind unverbindlich. Schriftlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses, andernfalls beginnen sie mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, in allen Fällen aber nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Käufers bei uns. Für die Einhaltung der Lieferfrist genügt die rechtzeitige Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

3.5. Treten auf unserer Seite oder bei unserem Zulieferern von uns nicht zu vertretende Hindernisse auf, z. B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile oder Stromausfall, verlängert sich die Lieferfrist auch bei bestehendem Lieferverzug angemessen. Sollten uns Zulieferer trotz rechtzeitig von uns sorgfältig abgeschlossener Zulieferverträge ohne unser Verschulden endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, sind wir insoweit zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Käufer berechtigt. Unsere etwaige Haftung bestimmt sich nach 6.

3.6. Der Käufer ist zum Rücktritt nach gesetzlichen Vorschriften nur berechtigt, wenn wir die Überschreitung vereinbarter Lieferfristen zu vertreten haben und der Käufer uns - unter Beachtung der gesetzlichen geregelten Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist nicht eingehalten wird. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Käufer im Annahmeverzug ist.

3.7. Verzögert sich die Lieferung aus dem Käufer zuzurechnenden Gründen, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, sobald wir dem Käufer die Lieferbereitschaft mitgeteilt haben.

3.8. Gerät der Käufer mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von Teilen davon zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung in Bezug auf den gesamten Vertrag oder Teilen davon zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz statt der Leistung, so beträgt der zu ersetzende Schaden pauschal 15% des Kaufpreises zzgl .der jeweils gültiger Umsatzsteuer, wenn wir nicht einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen.

4. Mängelrüge und Rechte wegen eines Mangels

4.1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen.

4.2. Bei Lieferung mangelhafter Ware werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder mangelhafte Ware austauschen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls zum Austausch beanstandeter Ware zu geben. An Ware, die ausgetauscht wird, erwerben wir Eigentum. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Recht auf Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt und/oder Schadenersatz besteht nicht, wenn der Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich gemindert ist.

4.3. Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen nicht, soweit die Ware unsachgemäß bzw. fehlerhaft verwendet wird und/oder bei Verstoß gegen unsere Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

4.4. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer die Ware auf unseren Wunsch an uns zurückzugeben. Die Ware muss vollständig, korrekt verpackt und beschriftet sein, einschließlich ihrer Serien- und Modellnummern. Darüber hinaus sind eine Kopie des Lieferscheins sowie die Auftragsbestätigungs- und Rechnungsnummer anzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.

4.5. Alle Ansprüche des Käufers verjähren 12 Monate nach Lieferung der Ware. Dies gilt auch für Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die keinen Sach- und/oder Rechtsmangel betreffen. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4.6. Rücksendungen von Waren bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Sendungen, welche ohne diese Zustimmung bei uns einlagern, werden unfrei retourniert bzw. auf Kosten und Gefahr des Händlers auf ein Speditionslager gelegt.

5. Preise und Zahlung

5.1. Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise gelten ab dem 3.1 genannten Absendungsort zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die Standardverpackung der Ware. Der Käufer trägt alle Nebenkosten, insbesondere für Transportversicherung, die wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung abschließen.

5.2. Rechnungen sind zahlbar – jeweils ab Rechnungsdatum – binnen 30 Tagen ohne Abzug. Ansonsten gelten die jeweils getroffenen individuellen Vereinbarungen.

5.3. Wenn wir, ohne dem Käufer gegenüber verpflichtet zu sein, der Rücknahme von Ware zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 15% des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrages zuzüglich Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Käufer einen höheren oder der Käufer weist uns einen geringeren Schaden nach.

5.4. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers dürfen wir die Lieferung aussetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller - auch nicht fälliger – Forderungen, einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln, oder entsprechende Sicherheiten beanspruchen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.

6. Haftung

6.1. Für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Für sonstige Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

6.2.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die entweder durch arglistiges Verhalten oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

6.2.2. Wir haften auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.

6.2.3. Im Rahmen des 6.2.2 haften wir ferner nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

6.2.4. Im Rahmen des 6.2.2 ist unsere Haftung zudem für jeden Einzelfall auf den dreifachen Netto-Rechnungsbetrag des der Lieferung zugrunde liegenden Kaufvertrags begrenzt.

6.2.5. Ein Mitverschulden des Käufers, insbesondere unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder ein sonstiger Verstoß gegen Nebenpflichten, mindert die Höhe eines etwaigen Schadenersatzanspruchs.

6.3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

6.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit dem Käufer Maßnahmen zur Schadensminderung treffen können.

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt sind (nachfolgend Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt uns hiermit jedoch schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufer stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Vereinbarung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Käufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer uns schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Besteht zwischen dem Käufer und den Dritten ein echtes oder unechtes Kontokorrentverhältnis oder wird später ein solches begründet, so tritt der Käufer hiermit uns die Forderungen aus gezogenen oder in Zukunft zu ziehenden Salden, das Recht auf Feststellung des gegenwärtigen Saldos sowie das Recht auf Kündigung eines Kontokorrents ab. Wir nehmen dieses Abtretungen an. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

7.3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

7.4. Wird zur Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung von uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung nicht vor Einlösung des Wechsels.

7.5. Wenn der Wert bestehender Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

7.6. Der Käufer darf Vorbehaltsware nur mit unserer Zustimmung verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung von Vorbehaltsware und/oder an uns abgetretenen Forderungen, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (wie z. B. Pfändungsprotokolle) zu benachrichtigen und Dritte auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen. Der Käufer verpflichtet, die uns durch die Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehenden Kosten zu erstatten.

7.7. Ist der Käufer mit der Zahlung von Kaufpreisen in Verzug, sind wir – ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf – berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

7.8. Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Käufer erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel – oder Scheckproteste gegen den Käufer vorkommen.

8. Sonstige Vorschriften

8.1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir unser gesamtes Rechnungswesen automationsunterstützt führen. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung der aus den Geschäftsbedingungen zwischen dem Käufer und uns notwendigsten Daten, sofern sie weder das Privat- noch das Familienleben des Käufers betreffen, an Dritte einverstanden.

8.2. Soweit für die Waren und Nebenmaterialien wie z. B. Prospekte, Marken-, Patent- oder Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Käufer, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst noch durch Dritte insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken etc. zu verstoßen.

8.3. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von uns ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

8.4. Erfüllungsort  ist unser Sitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.5. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Verkaufs- und Liefergeschäften ist – soweit rechtlich zulässig – ausschließlich das Gericht am Sitz unserer Firma zuständig.

8.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Allgemeiner Hinweis zu §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


 
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